Richtlinien zur Anlage und Pflege der Grabstätten

Wie im Gemeindebrief angekündigt war, ist am 01.07.2021 eine neue Friedhofsordnung in Kraft getreten. Sie wird im Schaukasten an der Kabelle für alle einsehbar ausgehängt und enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

 

  1. Die Grabstätten müssen gepflegt und in einem dem Friedhof würdigen Rahmen angelegt sein.
  2. Die Bepflanzung darf die Grabstelle nicht überschreiten und benachbarte Gräber nicht beeinträchtigen
  3. Die Grabstätten sind nur mit Gewächsen zu bepflanzen, durch die benachbarte Grabstätten nicht gestört werden. Wird dies nicht beachtet oder wachsen die Pflanzen über die Grabstätten hinaus, so ist der Kirchenvorstand nach erfolgloser schriftlicher Aufforderung zur Beseitigung der Beeinträchtigung berechtigt, die Anpflanzungen zurückzuschneiden oder zu beseitigen
  4. Für Pflanzen, die die Höhe von 1,5 Metern überschreiten, ist eine schriftliche Genehmigung des Kirchenvorstandes einzuholen.
  5. Die Grabstätten sind nur dann mit festem Material einzufassen, wenn die Bodenbeschaffung dies erfordert. Einfassungen aus Beton sind zu vermeiden.
  6. Grababdeckungen mit Grabplatten jeder Art sind nicht gestattet. Das Verwenden von Kies oder anderen Steinschüttungen und ähnlichem Material auf Grabstätten ist verboten; ebenso die Verwendung von jeglichen Folien, Flies etc.
  7. Wurden Grabstätten bereits vor Inkrafttreten dieser Fassung der Richtlinien mit Grabplatten abgedeckt, so ist der Pflanzschmuck auf die freien Teile des Grabes zu beschränken.
  8. Der Grabschmuck darf aus ökologischen Gründen nur aus natürlichen Pflanzen und Blumen bestehen. Verwelkte und vertrocknete Blumen und Pflanzen müssen zeitnah entsorgt werden.
  1. Das Aufstellen von Bänken muss beim Kirchenvorstand beantragt und genehmigt werden. In der Genehmigung werden Einzelheiten geregelt.
  2. Hecken und Sträucher über 1,5m Meter Höhe dürfen ohne Genehmigung durch den Kirchenvorstand nicht beseitigt werden, da sie u.U. das Gesamtbild und die Biodiversität des Friedhofes von Bedeutung sind.
  3. Lücken in den Hecken sind ausschließlich mit Eiben zu schließen.
  4. Auf den Flächen für Rasenreihengräber sowie den Halbanonymen Gräbern dürfen keine Blumen, Kerzen, Schalen etc. abgestellt werden, lediglich am Gedenkstein. Geschieht dies dennoch, wird dieses vom Friedhofspersonal entfernt. Unansehnlicher Grabschmuck wird hier ebenfalls entfernt.

 

Gestaltung der Grabmale

  1. Das Aufstellen von Grabmalen ist genehmigungspflichtig.
  2. Bei der Größe der Grabmale ist auf die Größe der Grabstätte Rücksicht zu nehmen. Unverhältnismäßig große Grabsteine sind zu vermeiden.
  3. Nicht gestattet sind:
    1. Grabmale aus gegossener oder nicht behandelter Zementmasse
    2. Grabmale aus Terrazzo, Glas, Porzellan, Emaille, Blech oder ähnlichem Material,
    3. Grabmale mit Anstrich

 

Was ist der Grüne Hahn?

Diese Frage ist in der Kirchengemeinde immer wieder aufgetaucht. Was ist eigentlich der "grüne Hahn" und warum wollen wir unseren Friedhof zertifizieren lassen? Im Haus kirchlicher Dienste gibt es seit ca. 35 Jahren ein Arbeitsfeld, das sich mit Umweltschutzfragen beschäftigt. Im Jahr 2007 wurde ein Umweltmanagementsystem unter dem Namen "Grüner Hahn" etabliert, das die Gemeinden der Landeskirche in Umweltschutz und Klimafragen und Energieeinsparung unterstützt. Durch Schulungen werden ehrenamtliche Mitarbeiter der Kirchengemeinden in die Lage versetzt, erst einmal eine Bestandsaufnahme zu machen.

Wie steht es mit dem Umweltschutz, Mülltrennung, Energieverbrauch? Wie sieht der Friedhof aus? Was gibt es an schützenswerten Pflanzen und wie können wir für Insekten-, Pflanzen- und Vogelvielfalt sorgen?

Seit zwei Jahren befassen wir uns mit diesen Fragen und haben schon eine ganze Menge erreicht. Dazu gehört auch eine gehörige Schreibarbeit, viele Nachfragen bei Ämtern und Institutionen bis alle benötigten Daten vorliegen. Dann wird noch eine abschließende Begutachtung stattfinden, danach bekommen wir das Zertifikat, dass uns bescheinigt, alle Maßgaben zum Klima- und Umweltschutz zu erfüllen. Diese Bescheinigung haben erst wenige Friedhöfe erhalten und wir hoffen, bald dazu zu gehören.

 

Wir sind nun zertifiziert